Aus unser Gemeinde – für unsere Gemeinde
Die Kirchensteuer ist in Bayern – im Unterschied zu anderen Bundesländern – 1% niedriger. Daneben wird zusätzlich das allgemeine Kirchgeld neben der Kirchensteuern (Kirchenlohn bzw. Kircheneinkommenssteuer, Kirchengrundsteuer, besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe) erhoben.
Das Kirchgeld kommt direkt den Projekten hier in unserer Gemeinde Sulzkirchen-Freystadt zugute.
Ihr Kirchgeld ist – neben Zuweisungen aus der Kirchensteuer und Spenden – die wichtigste Einnahmequelle unserer Kirchengemeinde.
Klar geregelt und von der Steuer absetzbar
Das Kirchgeld ist vollständig als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer absetzbar. Dem Finanzamt reicht bis zum max. Kirchgeldsatz als Nachweis der Überweisungsbeleg.
Für einen Betrag über 200 € senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.
Kirchgeldpflichtig sind
Evangelisch-lutherische Gemeindemitglieder, die am 1. Januar dieses Jahres die folgenden drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen (vgl. § 7 Abs. 3 des Kirchensteuererhebungsgesetzes):
- Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem 1. Januar des laufenden Jahres
- Eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind. Sie übersteigen das sog. Existenzminimum von z. Zt. 9.985,00 EUR jährlich
- Erster Wohnsitz im Bereich der Kirchengemeinde Oberndorf oder Sulzkirchen-Freystadt
Nicht verpflichtet zur Kirchgeldzahlung sind
- alle Gemeindemitglieder unter 18 Jahren
- Gemeindemitglieder über 18 Jahre, wenn ihre jährlichen Einkünfte
das Existenzminimum nach § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG nicht übersteigt.
Bitte stufen Sie sich selbst ein!
Jahreseinkommen |
Kirchgeldsatz |
---|---|
0 - 9.408 € |
0 € |
9.408 € - 9.999 € |
5 € |
10.000 € - 24.999 € |
10 € bis 20 € |
25.000 € - 39.999 € |
25 € bis 40 € |
40.000 € - 54.999 € |
45 € bis 65 € |
55.000 € - 69.999 € |
70 € bis 95 € |
70.000 € und darüber |
100 € und mehr |
Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld jährlich bis zum 30. November auf das Konto:
IBAN: DE44 7606 9449 0400 4110 00
Verwendungszweck: Kirchgeld Jahr, Name des/der Kirchgelpflichtigen
Wichtig: Überweisen Sie für mehrere Familienangehörige (Ehegatte und/oder Kinder) das Kirchgeld, bitte alle Personen angeben für die Sie das Kirchgeld entrichten.
Mehr Informationen zum Kirchgeld erhalten Sie unter: http://www.kircheundgeld.de/