Es gibt zwei Wege in die evangelische Kirche einzutreten. Bitte wenden Sie sich direkt an das Pfarramt und vereinbaren mit Pfarrer Alexander Proksch einen Gesprächstermin zum Kircheneintritt.
Wie geht der Eintritt vor sich?
Nach dem Gespräch mit Pfarrer Proksch füllen Sie ein Formular aus, das den Eintritt bestätigt. Wenn alles Nötige geklärt ist und die notwendigen Dokumente vorliegen, kann der Kircheneintritt am Ende des Gesprächs unmittelbar erfolgen. Viele Gemeinden und auch die Mitarbeitenden der Kircheneintrittsstellen laden Sie darüber hinaus zu einem Gottesdienst (meist mit Abendmahl) ein, damit die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche und zu Ihrer Gemeinde auch geistlich spürbar werden kann.
Was bespreche ich mit Pfarrer Proksch?
Alles was Sie über Kirche und Gemeinde, über Glaubens- und Lebensfragen wissen oder von sich erzählen möchten. Es geht darum, Sie und Ihren Weg mit der Kirche etwas näher kennen zu lernen und Ihnen behilflich zu sein, gut als neues Mitglied in der evangelischen Kirche anzukommen.

Pfarrer Alexander Proksch
Tel. 0151/21827459
E-Mail: alexander.proksch@elkb.de
Zentrales Landl-Pfarramt
Engelgasse 2
92360 Mühlhausen
Tel. 09185/287
Was ist, wenn ich nicht getauft bin?
Dann geschieht Ihr Eintritt durch die Taufe. Sie wird durch Gespräche mit dem Pfarrer vorbereitet. Auch Glaubenskurse können eine gute Vorbereitung auf die Taufe sein.
Wie trete ich von einer anderen Kirche oder Konfession in die Evangelische Kirche über?
Menschen, die bereits getauft sind, einst aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, müssen sich nicht nochmal extra taufen lassen. Sie nehmen einfach ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und den Nachweis für Ihren einstigen Kirchenaustritt und vereinbaren einen Termin für den Wiedereintritt bei ihrer Gemeinde oder in einer Kircheneintrittsstelle.
Sollten Dokumente fehlen, empfiehlt sich eine kurze vorherige Rücksprache mit dem Pfarramt, um mit Ihnen eine gute Lösung zu finden.
Was kostet der Eintritt in die Kirche?
Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie – sofern Sie ein Einkommen haben – kirchensteuerpflichtig. Die zentrale Kirchensteuer beträgt in Bayern 8% Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer. Hinzu kommt die Ortskirchensteuer Ihrer Gemeinde von € 5,- bis 100,- pro Jahr (gestaffelt nach Einkommen), das sogenannte Kirchgeld. Ihre Kirchensteuerpflicht beginnt ab dem Folgemonat Ihres Kircheneintritts.
Viele Gründe für den Eintritt !
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist nichts, was man mal so eben macht. Er ist wohlüberlegt und hat seine guten Gründe.